Vertretungskonzept an der Grundschule Kieholm

Vertretungskonzept der Grundschule Kieholm

  1. Grundsätzliches
    Alle Grundschulen in Schleswig-Holstein sind verlässlich. Für die Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe beträgt die verlässliche Schulzeit täglich mindestens vier Zeitstunden (Grundschule Kieholm: 7.30 Uhr bis 11.30 Uhr), für die Kinder der 3. und 4. Jahrgangsstufe täglich mindestens Zeitstunden (Grundschule Kieholm: 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr).

    Der Schultag ist durch den Hauptstundenplan verbindlich und verlässlich geregelt. Trotzdem tauchen durch den Ausfall von Lehrkräften immer wieder Situationen auf, die ein Abweichen vom Hauptstundenplan unvermeidbar machen. Diese Situationen erfordern einen Maßnahmenkatalog, der die Verlässlichkeit des Schultages – trotz des  Ausfalls von einer oder mehreren Lehrkräften – so weit wie möglich garantiert.
    Dennoch kann es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen im Extremfall zu einem Unterrichtsausfall kommen. Darüber werden die Eltern rechtzeitig schriftlich (per Mail) oder telefonisch (Telefonliste) informiert.
    Kein Schulkind wird nach Hause geschickt, dass dort nicht versorgt werden kann. Nicht versorgte Kinder werden in  anderen Klassen oder in der Betreuten Grundschule untergebracht.

  2. Grundsätzliche Maßnahmen

    - Jede Klasse ist mit einer Klassenlehrkraft und einer Co- Klassenlehrkraft besetzt. Diese sind gemeinsam für die Klasse verantwortlich und sprechen sich ab.
    -Besondere Unterrichtsvorhaben (Klassenfahrten, Ausflüge, Unterrichtsgänge, …) sind rechtzeitig zu planen und zu organisieren.   Dadurch bedingte Stundenplanänderungen sind mit den betroffenen Lehrkräften zu besprechen und zu organisieren.
    - Die betroffenen Schülerinnen und Schüler müssen rechtzeitig schriftlich oder telefonisch informiert werden.

  3. Maßnahmen, wenn eine Lehrkraft kurzfristig ausfällt

    I. Vorbereitende Maßnahmen


    - Krankmeldungen sollten bis 06.30 Uhr morgens bei der stellvertretenden Schulleiterin eingehen. Hilfreich sind Hinweise auf   bereitliegendes Unterrichts- oder Übungsmaterial.
    - Die Co-Klassenlehrkraft gibt die notwendigen Informationen an die Klasse weiter.

    II. Reaktionen beim kurzfristigen Ausfall einer Lehrkraft

    - Wenn möglich: Aufhebung von Doppelbesetzungen. Die „Zweitbesetzung“ ersetzt die fehlende Lehrkraft.
    - Zwei Klassen werden von einer Lehrkraft betreut, wobei eine Klasse eine Stillarbeit (Eigenlernzeit) bekommt und nur beaufsichtigt    wird.
    - Bereitstellung und Anleitung von Vertretungs- und Übungsmaterial in den einzelnen Klassen. Eigenlernzeiten der Schülerinnen und    Schüler.
    - Die betroffene Klasse wird aufgeteilt und begibt sich mit einem Arbeitsauftrag in die für sie zuständige Klasse.
    - Die Lehrkräfte leisten Mehrarbeit im Rahmen des dafür vorgesehenen Erlasses.


  4. Maßnahmen, wenn eine Lehrkraft längerfristig ausfällt

    - Wenn möglich: Eine Lehrkraft leistet nach Rücksprache mit dem Schulamt vorübergehend bezahlte Mehrarbeit.
    - Nach Rücksprache mit dem Schulamt wird eine Krankheitsvertretung angefordert.

  5. Fallen mehrere Lehrkräfte gleichzeitig aus, muss (nach Rücksprache mit dem Schulamt) bei unzumutbarer Belastung aller Beteiligten auch Unterricht in begrenztem Umfang ausfallen können.